Lieferbedingungen
Unsere Vereinbarungen unterliegen außerdem den folgenden Bedingungen:
- Ausschluss von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
- Zusätzliche Kosten und Gebühren
In der Bestellung sind keine zusätzlichen Kosten enthalten, Steuern oder Abgaben. Falls solche Kosten anfallen, gehen sie zu Lasten des Auftraggebers. - Garantie
Für unsere Luke gilt eine 36-monatige Garantie, für den Elektromotor die übliche Herstellergarantie. - Begrenzung der Haftung
Im unwahrscheinlichen Fall eines direkten oder indirekten Schadens, der uns zu irgendeinem Zeitpunkt zuzuschreiben ist, ist unsere Haftung auf den Betrag begrenzt, der von unserer Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit unsererseits vor. Nach dem Tag, an dem das Werk als geliefert gilt, haftet Linfi nicht mehr für Mängel des Werks, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise nicht entdeckt werden konnte. - Das Werk gilt als abgeliefert, wenn der Auftraggeber das Werk abgenommen hat. Anlässlich der Fertigstellung wird ein von beiden Parteien zu unterzeichnendes Protokoll erstellt.
- Wenn Linfi dem Auftraggeber mitgeteilt hat, dass das Werk ablieferungsbereit ist, und der Auftraggeber Linfi nicht innerhalb von acht Tagen danach mitteilt, ob er das Werk annimmt oder nicht, gilt das Werk als abgeliefert. Wenn der Auftraggeber das Werk in Gebrauch nimmt, gilt das Werk als abgeliefert. Nach dem Tag, an dem die Arbeiten als abgeschlossen gelten, gehen die Arbeiten auf Risiko des Auftraggebers. Von Linfi anerkannte Mängel werden so schnell wie möglich behoben. Nach dem Tag, an dem das Werk als abgeliefert gilt, beginnt eine Wartungsfrist von 30 Tagen zu laufen.
- Mehr oder weniger Arbeit
- Bei Änderungen der Vereinbarung oder der Ausführungsbedingungen oder bei Abweichungen von den kalkulierten Mengen gibt es mehr oder weniger Arbeit.
- Mehr- oder Minderleistungen werden von uns schriftlich oder per E-Mail festgehalten und sind nur nach schriftlicher oder per E-Mail erteilter Zustimmung des Kunden gültig.
- Grundsätzlich werden Mehr- oder Minderleistungen mit der Schlussrechnung in Rechnung gestellt, es sei denn, es wird von uns anders angegeben und vom Auftraggeber zum Zeitpunkt der Erfassung genehmigt.
- Zusätzliche Arbeit wird berechnet
- Linfi ist berechtigt, die Frist für die Fertigstellung der Arbeiten zu verlängern, wenn Linfi aufgrund von höherer Gewalt, Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, oder aufgrund von Mehr- oder Minderarbeit nicht in der Lage ist, die Arbeiten innerhalb der vereinbarten Frist fertigzustellen.
- Änderung/Widerruf des Auftrags
Eine Änderung oder Rücknahme des Auftrags ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Wird der Auftrag zurückgezogen, werden die bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. (Anteilige Kosten für Arbeit und Material). - Eigentumsvorbehalt
Die von uns zu liefernden Waren bleiben bis zur Bezahlung der Schlussrechnung unser Eigentum. - Konkurs, Zahlungseinstellung oder Pfändung
Wenn der Auftraggeber für insolvent erklärt wird oder einen Zahlungsaufschub beantragt oder wenn er von einem Dritten unrechtmäßig gepfändet wird, ist Linfi berechtigt, die Arbeiten ohne weitere Ankündigung auszusetzen oder die Arbeiten in unfertigem Zustand zu beenden. - Anwendbares Recht und Wahl des Gerichtsstands
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht. Streitigkeiten im Zusammenhang mit (der Erfüllung) dieses Vertrags werden ausschließlich der Zivilrechtsabteilung des Bezirksgerichts Gelderland, Standort Arnheim, vorgelegt.

